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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Verpflichtungserklärung; Abgabe
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 311 Aufenthalt
Stellvertretende Teamleitung, Hauptsachbearbeitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11374
Zimmer: EG.183
Team 311 Aufenthalt
Teamleitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.264
Team 311
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311
Zimmer: Anmeldung im InfoPoint 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.
Stand: 13.09.2019
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.
Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg):
- Verpflichtungserklärung
Sie können eine Verpflichtungserklärung online abgeben.